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Seit dem 1. Juli 2022 können psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, welche die eidgenössischen Anforderungen erfüllen und eine kantonale Zulassung haben, auf Grundlage einer vorherigen ärztlichen Anordnung ihre Leistungen über die Grundversicherung abrechnen. Ich habe diese Zulassung.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Wechsel zum Anordnungsmodell: Anordungsformular, das Sie Ihrem Arzt zum Ausfüllen geben können, wenn Sie über die Grundversicherung abrechnen möchten.
Aktuell besteht eine Warteliste. Falls Sie warten wollen und können, schreiben Sie mir bitte eine Nachricht mit Ihrem Anliegen und lassen Sie von Ihrem Arzt das Anordungsformular ausfüllen. Das ausgefüllte Anordungsformular schicken Sie mir im PDF per Mail zu.
PRAXISFERIEN: DIE PRAXIS BLEIBT GESCHLOSSEN VOM 22. Dez. 22 bis am 6. Jan. 23.
Liebe Grüsse und alles Gute
Susanne Tinguely-Zosso
13.12.2022
Eintragung point lumineux gmbh Praxis für Psychotherapie und Potentialentwicklung, Tafers
24.10.2022
Bestätigung externe Supervisorin und Selbsterfahrungstherapeutin
Patenhündin RIA- Therapiehündin und Zuchthündin der Stiftung Blindenhundeschule ALLSCHWIL
FN_Ria_1_2022
Tag der offenen Tür

Regionalgruppe Deutschfreiburg Elternverein EHK
www.ehk-deutschfreiburg.ch