Anordnungsmodell
Seit dem 1. Juli 2022 können psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, welche die eidgenössischen Anforderungen erfüllen und eine kantonale Zulassung haben, auf Grundlage einer vorherigen ärztlichen Anordnung ihre Leistungen über die Grundversicherung abrechnen. Ich verfüge über diese Zulassung.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Wechsel zum Anordnungsmodell und das ist das Formular für die ärztliche Anordnung psychologischer Psychotherapie.
Zusatzversicherung oder Selbstzahler
Eine Einzelsitzung dauert 50 Minuten und kostet 160 Fr. Ich bin bei Santésuisse auf der Liste der „Psychotherapeutinnen im Bereich Zusatzversicherung der Krankenversicherer“ aufgeführt. Bitte klären Sie mit Ihrer Zusatzversicherung vor Therapiebeginn ab, unter welchen Bedingungen und wieviel Ihre Krankenkasse übernehmen wird, falls Sie über die Zusatzversicherung abrechnen möchten. Das ist ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr bei allen Krankenkassen möglich.
Rechnungen werden in der Regel jeweils Ende Monat versandt. Der Klient/die Klientin ist für die Zahlung verantwortlich und hat dafür 30 Tage Zeit.
Abrechnung über die IV
Kinder und Jugendliche mit einer IV-Anerkennung, einer ärztlichen Zuweisung an mich und entsprechender Verfügung der IV, können ebenfalls zu mir kommen. Da ich beim Bundesamt für Sozialversicherungen als Psychotherapeutin FSP anerkannt bin, wird unter den oben aufgeführten Bedingungen die Therapie von der IV übernommen.
Allgemein
Testauswertungen und das Verfassen von verlangten Berichten werden nach Aufwand verrechnet. Das gilt auch für Telefonate, welche über eine reguläre Terminvereinbarung hinausgehen.
Termine, die nicht mindestens 48 Stunden im Voraus annulliert oder verschoben wurden, werden fakturiert.